Die Thematik der Aus- und Weiterbildung umfasst in der Transport- und Logistikbranche viele Bereiche und ist von den persönlichen Zielen jedes Einzelnen abhängig.
Ob es sich um eine Aus- oder Weiterbildung handelt, die der Gesetzgeber vorschreibt in Form der BKrFQV bzw. des BKrFQG oder es sich um eine Zusatzqualifikation oder Spezialisierung handelt.
Je mehr Qualifikationen jemand besitzt, umso attraktiver wird man auf dem Stellenmarkt!
Vielleicht spielt man auch mit dem Gedanken, eine höhenwertige Aus- und Weiterbildung zu starten, um eine Führungsposition in einem Unternehmen zu begleiten. Die persönlichen Ziele können entweder sein, eine Fortbildung zum Kraftverkehrs- oder Logistikmeister anzustreben, einen Vorbereitungslehrgang zum Verkehrsleiter und /oder ein eigenes Unternehmen zu starten.
Die Anforderungen an einen Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr werden immer komplexer und vielseitiger. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, schreibt der Gesetzgeber die Aus- und Weiterbildungen im Rahmen des BKrFQG vor. Für die Weiterbildung sieht die Anlage 1 der BKrFQV vor, dass alle Inhalte der drei Kenntnisbereiche durch Schulungen nachzuweisen sind.
JETZT NEU! ADR-Schulungen werden nach dem BKrFQG berücksichtigt.
Die Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt und sind im Abstand von fünf Jahren zu Wiederholen. Die Unternehmen erhalten durch die Weiterbildungen ihrer Berufskraftfahrer einen ökologischen und ökonomischen Mehrwert.
Seminarkosten pro Teilnehmer: 95,00 € inkl. Schulungsunterlagen (gem. § 4 UStG von der MwSt. befreit)
Dauer der Unterweisung: 1 Tag; 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Ort: Schulungsräume in Adelshofen
(In-House Schulungen sind nur nach vorheriger Besichtigung der Schulungsräume und nach behördlicher Zulassung möglich)
